Gelenkerkrankungen/Störung der Gelenkfunktion mit prognostisch längerdauerndem Behandlungsbedarf
- Heilmittelverordnung im Regelfall: 20 Einheiten
- davon für Motorisch-funktionelle Behandlung bis zu 20 Einheiten
Relevante Diagnosen
Indikationsschlüssel | Vorrangig | Optional | Ergänzend |
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SB5:Einschränkung: 1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung, 2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
Motorisch-funktionelle Behandlung | Thermische Anwendungen |
Verordnungsmengen je Diagnose: | Erst-VO: bis zu 10x/VO Folge-VO: bis zu 10x/VO |
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Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls: | bis zu 20 Einheiten |
Frequenzempfehlung: | mind. 1x wöchentlich |
Wechsel der Diagnosengruppe: | Sofern verlaufsabhängig ein Wechsel von SB4 zu SB5 medizinisch begründet ist, ist die bereits zu SB4 erfolgte Verordnungsmenge auf die Gesamtverordnungsmenge von SB5 anzurechnen. Ein Wechsel von SB5 zu SB4 ist nicht möglich. |